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Unschönes aus Schönefeld

Für den neuen Flughafen Schönefeld ist ein Asylgefängnis geplant. Die Politik will die Anwendung des unrechtmäßigen Flughafenasylverfahrens etablieren und auf europäischer Ebene durchsetzen.

Antirassistische Initiative Berlin

„Hastig, unfair, mangelhaft“, so urteilte ProAsyl bereits 2009 in einem ausführlichen Bericht über das so genannte Flughafenasylverfahren. Dennoch wird das Verfahren weiterhin an fünf deutschen Flughäfen angewendet, so auch in Berlin Schönefeld. Auch auf dem neuen Großflughafen (BER) soll es ein Asylgefängnis  geben. Während sich die Politik mit der Aussicht auf einen hochmodernen Flughafen und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schönefeld rühmt, wird über den Bau des Asylgefängnisses möglichst geschwiegen. Das ist nicht verwunderlich, denn die Tatsache, dass im Flughafenasylverfahren Menschenrechte mit Füßen getreten werden, passt nicht ins Bild vom neuen Konsumparadies und Tor zum Traumurlaub.

Als 1993 das Recht auf Asyl im Rahmen umfassender Gesetzesänderungen de facto abgeschafft wurde, fand auch das Flughafenasylverfahren Einzug in eine deutsche Asylpolitik, die seither ausschließlich von Abschreckung, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen geprägt ist. Das Flughafenasylverfahren weist eklatante Mängel auf. Um die Verfahrensstandards des deutschen Rechts untergraben zu können, schuf die Politik das Konstrukt des Flughafens als „exterritorialer“ Raum, um die Abfertigung der Asylverfahren und Ausweisung binnen weniger Tage noch auf dem Flughafengelände durchführen zu können.

Asylsuchende, deren Flucht am Flughafen endet, werden dort vom Bundesgrenzschutz in Empfang genommen und zu einer Anhörung gebracht, in der sie ihre Asylgründe vortragen sollen. Innerhalb von zwei Tagen entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Antrag, woraufhin den Antragsstellenden nur drei Tage bleiben, um schriftlich und formgerecht Klage gegen die Entscheidung zu erheben. Bei negativer Entscheidung werden sie im Flughafengefängnis festgehalten bis eine Abschiebung möglich ist. Erst nach 30 Tagen ist für die weitere Inhaftierung ein richterlicher Beschluss einzuholen.

Menschen, die häufig traumatisierende Fluchterfahrungen gemacht haben, müssen  innerhalb kürzester Zeit nach ihrer Flucht psychisch in der Lage sein, sich in einer derartigen Anhörungssituation am Flughafen vertreten zu können und ihre Fluchtgründe juristisch geltend zu machen. Ebenso wenig ist es in diesem überhasteten Verfahren möglich, dass das BAMF die Anträge mit der nötigen Sorgfalt prüft. Auf diese Weise werden am Flughafen ankommende Flüchtlinge gegenüber anderen Flüchtlingen schlechter gestellt. Insgesamt wird deutlich, dass es sich um ein völlig unrechtmäßiges Verfahren handelt.

Die meisten Flüchtlinge, die an den Flughäfen ankommen, haben zunächst keine Möglichkeit Anwält_innen hinzuzuziehen und haben es somit besonders schwer, sich gegen die Widrigkeiten des Verfahrens zur Wehr zu setzen. Am Flughafen in Frankfurt haben NGOs und Sozialverbände die Aufgabe der Beratung und Kontaktherstellung zu Anwält_innen übernommen. Die entstehenden Kosten werden durch Spenden aus der Zivilgesellschaft finanziert. Es hat sich gezeigt, dass so betreute Flüchtlinge wesentlich bessere Chancen haben als Personen, die allein in die Anhörung gehen. Hier zeigt sich die Absurdität der Institution Flughafenasylverfahren: Erst durch den Einsatz der Zivilgesellschaft kann ein Minimum an Anhörungsfairness und Verfahrensgerechtigkeit erreicht werden. Vielmehr ist es jedoch die Pflicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die Rahmenbedingungen für ein faires Verfahren und den Zugang zum Grundrecht auf Asyl zu schaffen.

Trotz anhaltender Kritik am Flughafenasylverfahren wird an dem Bau des Flughafengefängnisses auf dem neuen Flughafengelände festgehalten. Eine verwunderliche Entwicklung, denn auf Grund des kostenintensiven Betriebs von Flughafenasylgefängnissen und des teuren Neubaus selbiger wird an anderen Großflughäfen in Deutschland auf das Verfahren verzichtet. Hinzu kommt, dass es bisher jährlich nur vereinzelte Fälle von Asylantragstellungen am alten Flughafen Schönefeld gab (1999-2008 insgesamt gerade mal 14 Fälle, seitdem ist das Verfahren de facto ausgesetzt), aber im Falle des neuen Flughafens laut offizieller Prognosen mit einer Zahl von 300 Antragsstellungen pro Jahr gerechnet wird. Diese Annahme entbehrt jeglicher Grundlage. Dadurch wird deutlich, dass der Bau eines Flughafenasylgefängnisses auf dem neuen Flughafengelände nicht der behaupteten Notwendigkeit entspringt, sondern dass die Regierung hier in erster Linie die politische Aussage in Beton gießt, dass sie am umstrittenen Flughafenasylverfahren festhalten werde.

Dieses politische Kalkül hat seinen Grund: Noch in diesem Jahr soll die europäische Asylpolitik weiter „harmonisiert“ werden, es soll also auch ein einheitlicher Umgang mit an Flughäfen ankommenden Flüchtlingen erreicht werden. Die deutsche Regierung war immer schon eine Verfechterin von Abschreckungspolitik und restriktiver Asylgesetzgebung, spätestens mit der Kombination des Dublin II Abkommens und des Flughafenasylverfahrens entzieht es sich vollkommen seiner Verantwortung gegenüber Flüchtlingen. Nun sieht die Bundesrepublik ihre Gelegenheit, das ungerechte Verfahren in der EU zum Standard zu machen, und will mit dem Bau des Abschiebegefängnisses auf dem neuen Prestigeflughafen ihre Verhandlungsposition stärken.

Im Widerspruch dazu fordern wir einen Kurswechsel in der europäischen Flüchtlingspolitik und dazu gehört ein Ende der mörderischen Machenschaften von Frontex ebenso wie die EU-weite Abschaffung des Flughafenasylverfahrens.

Veranstaltungshinweise, Presseberichte und aktuelle Informationen unter www.keinAsylknastBBI.info

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